Unternehmenswerte verstehen. KI-gestützt. Mit Weitblick. Klar kalkulierbar. Professionell aufbereitet. Für Banken und Investoren aufbereitet. Vertrauen durch nachvollziehbare Daten.
FIRMWERT · Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

B2B-Arbeitsfassung für Unternehmensbewertung und digitale Dossieraufbereitung. Stand: 18.10.2026.

1. Geltungsbereich und Anbieter

FIRMWERT richtet sich an Unternehmen und deren vertretungsberechtigte Personen. Die rechtsverbindliche Betreiberfirma ist vor einem kostenpflichtigen Auftrag im Impressum und Angebot vollständig anzugeben. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen Bedingungen vor.

2. Vertrag und Vergütung

Im Pilot besteht kein automatischer kostenpflichtiger Vertragsschluss und keine Zahlungsfunktion. Ein entgeltlicher Auftrag setzt ein konkretes Angebot und dessen Annahme voraus. Leistungsumfang, einmaliger Preis oder Monatsentgelt, Steuern, Fälligkeit, Laufzeit und Kündigung werden dort ausdrücklich vereinbart. Angezeigte Preise sind Konzeptpreise; die dargestellte monatliche Kündbarkeit muss im Angebot bestätigt werden.

3. Leistung und Grenzen

Digitale Erfassung, Dokumentenstrukturierung, Szenariorechnung und Prüfkoordination erfolgen im vereinbarten Umfang. Rechenindikationen sind keine fachlich gezeichneten Gutachten. Kein Anspruch auf Finanzierung, Rating, Unternehmenskauf, Investition, bestimmten Unternehmenswert oder Anerkennung durch Banken bzw. Investoren. Diese treffen eigene Prüf- und Geschäftsentscheidungen.

4. Mitwirkung und Datenqualität

Der Kunde liefert vollständige, nachvollziehbare und rechtmäßig verwendbare Daten sowie mindestens drei aufeinanderfolgende Geschäftsjahre. Jahresabschlüsse und verfügbare BWA/SuSa sind mit belegter Bereinigungsbrücke aufzubereiten. Für das geprüfte Dossier sind die tatsächlichen Prüfberichte, Zulassungsnachweise und Zeichnungen des anerkannten Wirtschaftsprüfers mit Umfang und Datum erforderlich. Eine BWA allein ersetzt keinen geprüften Jahresabschluss. Fehlende Daten, Einschränkungen und Annahmen werden offengelegt.

5. Unabhängige fachliche Prüfung

Prüfauftrag, Berufszulassung, Unabhängigkeit, Bewertungszweck, Stichtag und verwendeter Standard werden konkret dokumentiert. Ein Standardhinweis allein stellt keine Konformität her. Externe Prüfer werden nur nach gesonderter Beauftragung tätig; genannte Beratungsgesellschaften sind keine automatisch beteiligten Partner.

6. Vertraulichkeit und Interessenten

Kein offener Marktplatz für Unternehmensunterlagen. Banken, Investoren, Unternehmensberatungen, Kaufinteressenten oder andere Dritte erhalten nur konkret freigegebene Unterlagen für den bezeichneten Zweck. Voraussetzung sind eine gesonderte, dokumentierte Erklärung der berechtigten Unternehmensvertretung, ein geprüfter Vertretungsnachweis und eine dokumentierte Vertraulichkeitsbindung. Datenschutzrechtliche Grundlagen und Auslandsübermittlung werden zusätzlich geprüft. AGB-Zustimmung allein genügt nicht.

7. Freigabe, Laufzeit und Widerruf

Empfänger, Dokumentstände, Zweck und Ablaufdatum sind festzuhalten. Änderungen erfordern eine neue Erklärung. Die Freigabe bleibt freiwillig und kann für die Zukunft widerrufen werden; interne Bearbeitung ohne Interessentenfreigabe bleibt möglich. Bereits erhaltene Kopien sind nicht technisch rückholbar; Empfänger sind bei Widerruf nach den vereinbarten Regeln zur Beendigung der Nutzung und gegebenenfalls Löschung aufzufordern. Zwingende Aufbewahrungspflichten bleiben bestehen. Im Pilot wird noch kein externer Zugriff eröffnet.

8. Verantwortung und Haftung

Beide Seiten handeln mit der vereinbarten Sorgfalt. Fehler und Sicherheitsvorfälle sind unverzüglich zu melden. Es gilt die gesetzliche Haftung; eine Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder andere zwingend geschützte Ansprüche wird nicht ausgeschlossen. Spezifische Leistungs- und Haftungsvereinbarungen bedürfen einer rechtlichen Prüfung im Einzelauftrag.

9. Ende des Mandats und Daten

Export und Löschung werden im Auftrag festgelegt. Vor einer Löschung sind erforderliche Freigabe- und Prüfbelege zu sichern. Der aktuelle Pilot löscht bei Mandatslöschung auch dessen Freigabeprotokolle. Vor Produktivbetrieb sind gesetzliche Aufbewahrung, Sperrung statt Löschung und Datensicherungen verbindlich zu regeln.

10. Anwendbares Recht

Für den späteren B2B-Vertrag soll Schweizer Recht vereinbart werden, soweit zulässig. Gerichtsstand und genaue Vertragspartnerin werden erst im verbindlichen Angebot festgelegt. Zwingende Vorschriften bleiben unberührt. Diese Arbeitsfassung ersetzt keine individuelle anwaltliche Prüfung.